Personenzentrierter Ansatz

Der personenzentrierte Ansatz wurde von einer Expertenkommission im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt.

Ursprünglich wurde die Kommission beauftragt, Grundlagen für Personalbemessung (und damit für die Grundlagen von Finanzierung) der vielfältigen und regional sehr unterschiedlichen Leistungen im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem zu erarbeiten. Jedoch hat sie sich sehr viel grundlegender mit dem psychiatrischen Hilfesystem beschäftigt.
Dabei herausgekommen ist das Konzept der „personenzentrierten Hilfen".

Es verfolgt die Behandlung, Rehabilitation und Eingliederung des Leistungsempfängers im eigenen Lebensumfeld unter Berücksichtung von:

  • psychiatrisch spezialisierten Hilfen in der Region des Leistungsempfängers,
  • Gesundheits- und soziale Hilfen in der Region des Leistungsempfängers und
  • Einbindung in das Lebensumfeld.

Dazu kommt eine maßgeschneiderte Abstimmung des Hilfebedarfs auf die speziellen Bedürfnisse des Leistungsempfängers.

Durch den personenzentrierten Ansatz wird das Ziel verfolgt, dass sich die Hilfsangebote dem individuell wechselnden Hilfsbedarf des Leistungsempfängers anpassen.
Ist dies in seiner eigenen Wohnung nicht möglich, ist nach Hilfen in seinem unmittelbaren Lebensumfeld zu suchen. Es wird damit sichergestellt, dass der Leistungsempfänger entsprechend seines veränderten Hilfsbedarfs in passende Institutionen weitergeleitet wird.
Dem Leistungsempfänger ist damit die Möglichkeit gegeben sich auf sein Lebensumfeld einzulassen und sich in ihm kontinuierlich zu entwickeln, ohne mit der Angst leben zu müssen, dieses im Falle eines Krankheitsschubes und/ oder einer Verschlechterung seines Zustandes zu verlassen.

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